China kündigt neue Datenschutzvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an

China kündigt neue Datenschutzvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an

Von
Hikaru Suzuki
2 Minuten Lesezeit

Chinas neue Datensicherheitsmaßnahmen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Die Finanzaufsichtsbehörden in China haben neue Datensicherheitsmaßnahmen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angekündigt. Die Vorschriften, die am 1. Oktober 2024 in Kraft treten, erfordern, dass Prüfungsunterlagen im Inland aufbewahrt werden. In Fällen, in denen Unterlagen ins Ausland gesendet werden müssen, muss die Genehmigung gemäß den nationalen Vorschriften eingeholt werden. Die neuen Maßnahmen gelten nicht nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Dienstleistungen für börsennotierte Unternehmen erbringen, sondern auch für diejenigen, die staatseigene Finanzinstitute, zentral verwaltete Unternehmen und Plattformen mit über 100.000 Nutzern bedienen. Diese Maßnahme folgt einer ähnlichen Vorschrift vom Februar 2023, die vorschrieb, dass mit Auslandslistings chinesischer Unternehmen zusammenhängende Arbeitsdokumente im Inland aufbewahrt werden müssen und für Unterlagen, die ins Ausland gesendet werden sollen, eine Genehmigung erforderlich ist.

Schlüsselergebnisse

  • Neue Datensicherheitsvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in China angekündigt, die am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
  • Der Geltungsbereich der Vorschriften erstreckt sich über Prüfer börsennotierter Unternehmen hinaus auf Unternehmen, die staatseigene Finanzinstitute, zentral verwaltete Unternehmen und Plattformen mit über 100.000 Nutzern bedienen.
  • Prüfungsunterlagen müssen im Inland aufbewahrt werden; für Unterlagen, die ins Ausland gesendet werden sollen, ist eine Genehmigung gemäß den nationalen Vorschriften erforderlich.
  • Dies folgt auf die Richtlinien vom Februar 2023 für Wertpapiergesellschaften und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Auslandsemissionen und -listings chinesischer Unternehmen, die die inländische Aufbewahrung entsprechender Unterlagen vorschreiben.
  • Unterlagen für das Ausland erfordern eine Genehmigung gemäß den nationalen Vorschriften, um die Datensicherheit und -vertraulichkeit zu betonen.

Analyse

Die neuen Datensicherheitsmaßnahmen Chinas für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die am 1. Oktober 2024 in Kraft treten, werden globale Prüfungsunternehmen, inländische Anbieter von Datenspeicherung und chinesische Unternehmen mit Auslandsaktivitäten betreffen. Die Vorschriften zielen darauf ab, die Datensicherheit und -vertraulichkeit zu stärken und betreffen Unternehmen, die staatseigene Finanzinstitute, zentral verwaltete Unternehmen und Plattformen mit über 100.000 Nutzern bedienen. Diese Maßnahme folgt den Richtlinien vom Februar 2023 für Wertpapiergesellschaften und Auslandslistings, die die inländische Speicherung und Regulierung von Dokumenten für das Ausland betonen. Die Konsequenzen umfassen mögliche Marktverschiebungen hin zu lokalen Prüfern, eine erhöhte Nachfrage nach inländischer Datenspeicherung und strengere regulatorische Compliance. Langfristig könnte dies zu einer stärkeren inländischen Prüfungsbranche, erhöhtem Datenschutz und potenziellen Hürden für chinesische Unternehmen führen, die eine Notierung im Ausland anstreben. Die Maßnahmen unterstreichen auch die wachsende Bedeutung von Datensicherheit und -souveränität in einer zunehmend digitalen Welt.

Wussten Sie schon?

  • Zentral verwaltete Unternehmen: Dies sind große staatseigene Unternehmen in China, die direkt von der Staatskommission für Vermögensverwaltung (SASAC) des Staatsrats verwaltet werden. Sie sind wichtige Beiträger zur chinesischen Wirtschaft und sind in verschiedenen strategischen Sektoren wie Energie, Telekommunikation und Verkehr tätig.
  • Inländische Speicherung von Prüfungsunterlagen: Gemäß den neuen Datensicherheitsmaßnahmen müssen Prüfungsunterlagen im Zusammenhang mit den Kunden chinesischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (einschließlich börsennotierter Unternehmen, staatseigener Finanzinstitute, zentral verwalteter Unternehmen und Plattformen mit über 100.000 Nutzern) im Inland aufbewahrt werden. Diese Anforderung zielt darauf ab, die Datensicherheit und -vertraulichkeit zu stärken und sicherzustellen, dass sensible Informationen innerhalb der Zuständigkeit Chinas bleiben.
  • Unterlagen für das Ausland und Genehmigungsverfahren: Wenn chinesische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Prüfungsunterlagen ins Ausland senden müssen, müssen sie zunächst gemäß den nationalen Vorschriften eine Genehmigung einholen. Dieser Prozess betont die Datensicherheit und -vertraulichkeit und stellt sicher, dass ausgehende Unterlagen den Datenschutzrichtlinien Chinas entsprechen und keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen darstellen.

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