EU's DORA-Regel: IT-Sicherheit im Finanzsektor neu gestalten

EU's DORA-Regel: IT-Sicherheit im Finanzsektor neu gestalten

Von
Olivier Leclerc
2 Minuten Lesezeit

EU's Neue DORA-Verordnung: Auswirkungen auf Finanzsicherheit und Widerstandsfähigkeit

Die EU hat eine neuen Verordnung namens DORA eingeführt, die wie eine strenge Lehrkraft wirkt und diese Institutionen auffordert, ihren digitalen Raum für erhöhte Sicherheit und Schutz aufzuräumen.

DORA konzentriert sich darauf, die IT-Sicherheit von Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfirmen zu stärken und Sorgen über Cyberbedrohungen wie Erpressungssoftware und DDOS-Angriffe anzugehen. Darüber hinaus erstreckt sie ihre Prüfungen auch auf die Technologieunternehmen, die mit diesen Finanzinstitutionen zusammenarbeiten, wobei sie die Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen betont.

Finanzinstitutionen haben viel zu tun, um DORA einzuhalten. Sie müssen Risiken verwalten, Systeme testen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen austauschen, vergleichbar mit der Durchführung eines umfassenden Schulprojekts, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Obwohl die Verordnung am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist, haben die Institutionen bis zum 17. Januar 2025 Zeit, sich vorzubereiten. Die Entschlossenheit der EU für diese Verordnung ergibt sich aus der starken Abhängigkeit der Finanzwelt von der Technologie, was zu einer erhöhten Verletzlichkeit für Cyberbedrohungen führt.

Das Nichtbefolgen der Verordnung kann zu hohen Geldbußen führen, was bedeutende finanzielle Folgen für die Institutionen und ihre Lieferanten haben kann. Trotz des anhaltenden Fortschritts glauben Experten jedoch, dass die vollständige Einhaltung noch nicht erreicht wurde.

Der Gesamtaktionsplan zielt darauf ab, den digitalen Raum in Ordnung zu bringen, um potenzielle Cyberstörungen in Zukunft zu verhindern.

Hauptpunkte

  • Die EU-DORA-Verordnung fordert eine erhebliche Verbesserung der IT-Sicherheit und Widerstandsfähigkeit innerhalb von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, wobei ihre Tech-Lieferanten in den Implikationen einbezogen sind.
  • Finanzinstitutionen sind verpflichtet, Drittparteirisiken zu verwalten und sich umfassenden IT-Risikobewertungen zu unterziehen, um den Anforderungen von DORA gerecht zu werden.
  • Die Nichtbefolgung von DORA kann zu Geldbußen in Höhe von 2 % der jährlichen globalen Umsätze der Institutionen führen.
  • DORA betont die Notwendigkeit von Widerstandsfähigkeitstests sowohl für Finanzinstitutionen als auch für ihre Tech-Lieferanten.
  • Das Einhaltungsdatum für die DORA-Verordnung ist für Januar 2025 festgelegt.

Analyse

Die Einführung der EU-DORA-Verordnung bedeutet einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der IT-Sicherheit im Finanzsektor, wobei direkte Auswirkungen auf Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfirmen sowie indirekte Einflüsse auf ihre Tech-Lieferanten bestehen. Aufgrund sich verschärfender Cyberbedrohungen verlangt die Verordnung eine rigorose Risikomanagement und Widerstandsfähigkeitsprüfung. Während mittelfristige Auswirkungen erhöhte Betriebskosten und Compliance-Druck umfassen, können die langfristigen Vorteile zu einer erhöhten Marktstabilität und gesteigertem Vertrauen der Anleger beitragen. Die drohende Höhe von Geldbußen für die Nichtbefolgung treibt die anhaltenden Bemühungen um Bereitschaft voran.

Wussten Sie schon?

  • DORA (Digitales Betriebsresilienzgesetz): DORA ist ein regulatorisches Rahmenwerk, das von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde, um die digitale Betriebsresilienz finanzieller Einrichtungen zu stärken, wozu Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfirmen gehören. Es verpflichtet diese Einrichtungen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu stärken, technologiebezogene Risiken zu verwalten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, Cyberangriffen und Betriebsunterbrechungen standzuhalten und sich schnell zu erholen.
  • Erpressungssoftware-Angriffe: Erpressungssoftware bezieht sich auf schädliche Software, die die Dateien eines Opfers verschlüsselt und sie als Geisel hält, bis ein Lösegeld gezahlt wird. Diese Angriffe stellen eine erhebliche Gefahr für Finanzinstitutionen dar, was zu umfangreichen Datenverlusten, Betriebsstillständen und erheblichen finanziellen Folgen führt. DORA betont die entscheidende Notwendigkeit von starken Abwehrmaßnahmen gegen solche bösartigen Bedrohungen.
  • Risikomanagement von Drittparteien: Finanzinstitute sind gemäß DORA verpflichtet, Risiken im Zusammenhang mit Drittparteianbietern und Technologie-Lieferanten zu verwalten. Hierbei ist eine gründliche Bewertung der Cybersicherheitspraktiken dieser Lieferanten erforderlich, um sicherzustellen, dass sie die hohen Standards der digitalen Betriebsresilienz erfüllen, wie sie von den Finanzinstitutionen aufrechterhalten werden. Dies ist kritisch, da Schwachstellen in Drittparteisystemen direkt den Sicherheits- und Betrieb von den von ihnen bedienten Finanzinstitutionen beeinträchtigen können.

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