Saba Capital Management stellt sich gegen die Governance von BlackRock

Saba Capital Management stellt sich gegen die Governance von BlackRock

Von
Emilia Rossi
1 Minuten Lesezeit

Saba Capital Management stellt Herangehensweise von BlackRock bei Governance in Frage

Saba Capital Management hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die Verwendung einer Satzung durch BlackRock Inc. zu stoppen, die den Investor*innenrechten widerspreche. Ziel ist es, größere Shareholder-Demokratie durchzusetzen und könnte zu verstärkter Prüfung ähnlicher Praktiken in der Branche führen. Der Streitpunkt liegt in der Unternehmensführung eines von BlackRocks Schließfonds und könnte die Governance in Investmentfonds neu gestalten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Saba Capital Management möchte BlackRocks Verwendung einer Satzung blockieren, die den Investor*innenrechten widerspreche.
  • Laut Saba ermöglicht BlackRocks Vorgehen, ungewählte Treuhänder unbefristet in ihren Positionen zu halten, was die Anforderungen des Bundes für jährliche Wahlen umgeht.
  • Bundesrecht schreibt vor, dass mindestens zwei Drittel des Vorstands jährlich bei einer Aktionärsversammlung gewählt werden müssen, was BlackRocks Ansatz herausfordert.

Analyse

Die rechtliche Herausforderung von Saba Capital Management gegen BlackRocks Satzungsverwendung könnte die Governance in Investmentfonds neu gestalten. Indem Saba behauptet, BlackRocks Satzung umgehe Bundeswahlvorschriften, zielt Saba darauf ab, größere Shareholder-Demokratie durchzusetzen. Dies könnte die Geschäftstätigkeit und Investor*innenbeziehungen von BlackRock in naher Zukunft stören und eine verstärkte Überprüfung ähnlicher Branchenpraktiken zur Folge haben.

Wussten Sie Schon?

  • Schließfonds: Eine Art von Investmentgesellschaft, die eine begrenzte Anzahl von Anteilen ausgibt, die an einer Börse gehandelt werden. Im Gegensatz zu offenen Fonds sind Schließfonds nicht bereit, jederzeit Anteile zu emittieren und einzulösen.
  • Satzungen: Interne Regeln, die den Betrieb einer Kapitalgesellschaft regeln, einschließlich der Befugnisse, Pflichten und Verantwortlichkeiten der leitenden Angestellten und Direktor*innen.
  • Bundesrecht zu Vorstandswahlen: Verweist auf Vorschriften, die regeln, wie Vorstände aufgebaut sein und wie Direktor*innen gewählt werden sollen.

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